Förderung für Projekte und Agrarberatung beantragen
Um das eigene Unternehmen zukunftsfähig zu machen, sind Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieb so notwendig wie teuer. Oft werden sinnvolle Maßnahmen von Betriebsleitern von vornherein ausgeschlossen, weil sie auf den ersten Blick nicht finanzierbar sind.
Einzelbetriebliche Förderung
Agrarinvestitions-
förderprogramme (AFP) A+B
Bei AFP A werden Zuschüsse von bis zu 40% in die landwirtschaftliche Produktionsförderung gewährt. Ziel ist die „Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft durch Förderung von Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter“. Dies sind in der Regel bauliche Maßnahmen inklusive deren Erschließung (z. B. Ställe, Güllelager, Fahrsilos, klimatisierte Lagerhallen) aber auch die Anlage von Dauerkulturen im Obstbau.
Teil B der AFP Förderung soll Maßnahmen zur Diversifizierung unterstützen. Dies dient der Risikostreuung bzw. der Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen durch eine Erweiterung oder Modifizierung der Produkte. Im landwirtschaftlichen Umfeld ist das in der Regel der Aufbau einer Direktvermarktung oder die Verarbeitung und der Vertrieb von Biomasse. Die Unterstützung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens.
0781 127 820 80mail@cw-agrarberatung.de
Für spezielle Bereiche innerhalb der Landwirtschaft gibt es zusätzliche eigene Förderprogramme. Diese sollen den Unternehmen bei ihrer Zukunftssicherung helfen.
Es gibt beispielsweise eigene Programme für die Förderung von Investitionen im Weinbau mit den Förderschwerpunkten Teil C+D. Ziele sind hier: die Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung, die Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft sowie die Umsetzung von Innovationen in Kellerwirtschaft und Vermarktung. Gefördert werden neben dem Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenstände auch der Erwerb oder die Verbesserung/Erneuerung nicht beweglicher Güter. Im Rahmen der genannten Programme werden Zuschüsse bis zu 27% gewährt. Die Investitionen in Machbarkeitsstudien werden noch zusätzlich bedacht.
Auch die Professionalisierung des Betriebsleiters wird unterstützt
Aber nicht nur Investitionen in den Betrieb und dessen Ausstattung werden gefördert, sondern auch die Professionalisierung des betriebswirtschaftlichen Bereichs. Als Unternehmeraufgabe, die im Alltag meist zu kurz kommt, gibt es im Großteil der Betriebe Potenziale, die allein durch professionelle Analyse gehoben werden und direkt zu einer Ergebnisverbesserung führen können.
Das Grundmodul
Betriebs-
wirtschaftliche
Begleitung
Im Grundmodul Betriebswirtschaftliche Begleitung unterstützen Sie die EU durch eine professionelle Analyse der Ist-Situation Ihres Unternehmens sowie bei der evtl. anschließenden Prozessbegleitung. Ziele der Beratung sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die Weiterentwicklung landwirtschaftlicher, garten-, obst- und weinbaulicher Unternehmen sowie die Sicherung und Erhöhung des Einkommens und des Vermögens der landwirtschaftlichen Familienbetriebe.
Hier werden die Kosten der Beratung sogar bis zu 80% gefördert.
Wie Sie diesen Ausführungen entnehmen können, sind die Möglichkeiten der Unterstützung immens. Der Dschungel, in dem sich das richtige Angebot versteckt, ist leider ein wenig unübersichtlich.
Sicherlich haben Sie jetzt mehr Fragen als vorher.
Rufen Sie mich einfach unverbindlich an! Ich helfe Ihnen durch das Dickicht und unterstütze Sie, im Rahmen meiner Leistung, bei der Auswahl der für Sie optimalen Förderung.