Viele Fördermittel auf europäischer und bundesweiter Ebene werden nach der Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs verteilt. Dadurch werden vor allem große Betriebe bevorzugt. Doch es gibt auch Förderprogramme, die kleinere Betriebe besonders stärken sollen.

Dazu gehört das Agrarinvestitionsprogramm, welches eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft unterstützen soll.

Wenn Ihr Betrieb mindestens 25% Umsatzerlöse aus der Bodenwirtschaft oder einer bodengebundenen Tierhaltung erwirtschaftet und dabei die MAgindestgröße von 8 ha (nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) erreicht, kann dieses Förderprogramm für Sie von Interesse sein. Die Rechtsform spielt dabei keinerlei Rolle. Auch Betriebe, die einen unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck verfolgen, aber die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllen, können eine Förderung erhalten. Um zu gewährleisten, dass kleine bis mittlere Betriebe unterstützt werden, dürfen die positiven Einkünfte bei Ledigen 140.000 € und bei Verheirateten 170.000 € nicht überschreiten.

Antragstellende müssen über eine fachliche Eignung verfügen und einen bereits erfolgreichen Betrieb führen, was über die Buchhaltungsunterlagen nachgewiesen werden kann. Die Buchhaltung muss kontinuierlich weitergeführt werden. Zusätzlich werden in einem Investitionskonzept die erforderlichen Maßnahmen beschrieben und die nachhaltige Wirtschaftlichkeit begründet.

Förderfähig sind Investitionen in Gebäude, Anlagen oder langlebige Wirtschaftsgüter für die Innen- und Außenwirtschaft. Auch Beratungsangebote oder Durchführbarkeitsstudien können gefördert werden, wobei wichtig ist, dass die Maßnahme nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen wird. Umfasst Ihr Projekt ein Investitionsvolumen von mehr als 100.000 € können auch bis zu 60 % der Betreuungsgebühren bezuschusst werden. Das erhöht nicht nur die Chancen auf den Erfolg des Projektes, sondern kann auch Ihren Stress-Level bei der Planung und Durchführung minimieren. Ist die Verlegung Ihres Betriebs oder wesentliche Teile davon in den Außenbereich erforderlich, können die Erschließungsgebühren bezuschusst werden. Gekoppelt sind die Investitionen an die Einhaltung besonderer Anforderungen in einem der Bereiche Verbraucher-, Tier-, Umwelt- oder Klimaschutz. Bei Investitionen in Anlagen der Tierhaltung dürfen folgende Bestandsobergrenzen nicht überschritten werden.

TierartPlätze
Hennen15 000
Junghennen30 000
Mastgeflügel30 000
Truthühner15 000
Rinder (max. 300 Milchkühe)600
Kälber (Mast)500
Schweine (Mast)3 000
Zuchtsauen (einschließlich Ferkel bis 30 kg)560
Ferkel (10 bis 30 kg)4 500

Das Programm umfasst ebenso befristete Möglichkeiten bei verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen für eine besonders tiergerechte Haltung von Zuchtsauen und Milchvieh. Zudem werden auch Emissionsminderungen bei der Lagerung von flüssigem Wirtschaftsdünger befristete bezuschusst. In diesen Bereichen lohnt es sich besonders, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln und mit Hilfe der Förderung bald umzusetzen.

Zu beachten ist: Möchten Sie Land kaufen, in Wohnungen investieren oder Energiegewinnungsanlagen bauen, können die Maßnahmen nicht über dieses Programm gefördert werden.

Nun zu den Zahlen und Voraussetzungen

  • Wenn Ihre geplanten und zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 20.000 € und 3Mio € liegen, können mit der Basisförderung bis zu 20 % bezuschusst werden.
  • Wird beim Stallbau in eine besonders tiergerechte Haltung investiert, können bis zu 40 % bezuschusst werden.  
  • In der Rinderhaltung ist dieser Anteil auf 30 % begrenzt.
  • Sind Sie Junglandwirt*in (unter 40 Jahren) können Sie zusätzlich bis zu 10 % der Ausgaben gefördert bekommen, diese Zusatzförderung ist jedoch auf 20.000 € begrenzt.
  • Eine zusätzliche Voraussetzung ist, dass Sie die Investition innerhalb von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer tätigen. Das Förderprogramm kann mit Angeboten wie Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank ergänzt werden.

Zu beachten ist, dass Bauten und Anlangen 12 Jahre lang nicht zweckentfremdet oder verkauft werden dürfen. Für Maschinen und Geräte gilt eine Frist von fünf Jahren.

Beispiel 1: Sie wollen zwei Getreide-Hackmaschinen kaufen.

Gesamtinvestition (inkl. Nebenkosten)81.500 €
Finanzierung 
Basisförderung (20 %) als Zuschuss für Wettbewerbsfähigkeit16.000 €
Restfinanzierung65.500 €

Beispiel 2: Es soll ein Milchviehstall mit 208 Plätzen, ein Melkzentrum mit Abkalbe-Bereich (32 Plätze) sowie ein Güllebehälter und ein Milchkühltank gebaut bzw. angeschafft werden.

Gesamtinvestition (inkl. Nebenkosten und Betreuungsgebühren)2.300.301 €
Finanzierung 
Basisförderung (20 %) als Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung83.209 €
Premiumförderung (40 %) als Zuschuss für besonders tiergerechte Haltung633.949 €
Junglandwirtzuschuss20.000 €
Zuschuss für die Betreuung10.500 €
Restfinanzierung1.552.643 €

Wenn Sie mehr Informationen zu den benötigten Antragsformularen, Auswahlkriterien und den Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen benötigen, kontaktieren Sie uns. Sollte Ihr Antrag nicht bewilligt werden, kann dieser im nächsten Jahr nochmal eingereicht werden.  Haben Sie den Bescheid bekommen, dass Ihr Antrag genehmigt wurde, haben Sie ein Jahr Zeit, um mit dem Vorhaben zu beginnen. Abgeschlossen sollte das Vorhaben drei Jahre nach dem Zugang des Bescheids sein.

Ein weiteres Förderprogramm ist speziell für Investitionen in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben (IklB). Dadurch sollen vor allem Verbesserungen der Arbeitswirtschaft, des Tierwohls und der Einkommenssituation erreicht werden. Um zu gewährleisten, dass nur kleine bis mittlere Betriebe Gelder erhalten, darf der Standardoutput des Betriebs 100.000 € nicht überschreiten. Die weiteren Anforderungen an den Betrieb sind die gleichen wie beim Agrarinvestitionsförderprogramm. Förderfähig sind Investitionen in Gebäude, Anlagen oder langlebige Wirtschaftsgüter wie z.B. Hangspezialmaschinen oder der Neubau energiesparender Gewächshäuser. Beratungsangebote oder Durchführbarkeitsstudien können ebenso gefördert werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese mindestens 20.000 € betragen.

Das Förderprogramm für Investitionen zur Diversifizierung kann eine Rolle spielen, um zusätzliche Einkommensquellen zu schaffen, die keine landwirtschaftlichen Tätigkeiten beinhalten. Förderfähig sind Maßnahmen für landwirtschaftsnahe, gastronomische oder touristische Dienstleistungen. Hierbei können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % erhalten.

Diese Förderprogramme können Ihnen helfen Ihr Wunschprojekt umzusetzen, die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebs für die Zukunft zu sichern und neue Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.

Die Möglichkeiten an Förderungen sind immens, aber der Weg dahin ist unübersichtlich und durch Bürokratie erschwert. Gerne helfe ich Ihnen dabei, einen Überblick zu bekommen und Ihr Wunschprojekt umzusetzen. Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenloses Erstgespräch und wir gehen den Schritt gemeinsam an.

Claudius Wurth, Agrarberater