Einleitung
In der Landwirtschaft gibt es unterschiedliche Rechtsformen, die sich mitunter in relevanten Punkten voneinander unterscheiden. Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihren Betrieb ist daher von erheblicher Bedeutung, da sie längerfristig die Zukunft des Unternehmens bestimmen wird. Sie wird die Organisationsform des Unternehmens prägen und maßgeblich die Art der Entscheidungsfindung beeinflussen.
Es wird zwischen unterschiedlichen Rechtsformen unterschieden. Die Frage, welche Rechtsform letzten Endes wirtschaftlich am besten für den landwirtschaftlichen Betrieb geeignet ist, stellt sich nicht nur bei der Erstgründung, sondern auch später, falls sich gewisse Rahmenbedingungen im Nachhinein geändert haben. Dazu zählen etwa persönliche, wirtschaftliche, rechtliche oder steuerrechtliche Voraussetzungen.
In der Landwirtschaft lässt sich die gewählte Rechtsform im Einzelfall überdenken, beispielsweise, wenn etwa neue Betriebszweige geplant sind oder auch im Rahmen einer Hofübergabe. Auch bei größeren Investitions- oder Finanzierungsvorhaben oder auch beim Wunsch nach einer Kooperation.
Überblick über die typischen Rechtsformen in der Landwirtschaft
Überblick über die typischen Rechtsformen in der Landwirtschaft
Bei der Wahl der passenden Rechtsform stellt sich zunächst die Frage, welche Rechtsformen es gibt, beziehungsweise, welche Rechtsformen in der Landwirtschaft genutzt werden.
Folgende Rechtsformen sind am gebräuchlichsten:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Die Kommanditgesellschaft (kurz: KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH)
- Aktiengesellschaft (kurz: AG)
- GmbH und Co. KG
- eingetragenen Genossenschaft (kurz: eG)
Wie eine Grafik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 2023 zeigt, ist das Einzelunternehmen nach wie vor die am häufigsten gewählte Unternehmensform im landwirtschaftlichen Bereich. Welche Gründe für das Einzelunternehmen sprechen, wollen wir in einem späteren Schritt noch klären. Zunächst werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Rechtsformen. Betrachtet man die Personengesellschaften, so gehören dazu das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt GbR) und die Kommanditgesellschaft (kurz: KG). Die KG ist dabei ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern. Sie verfolgen einen gemeinsamen Zweck in einer gemeinschaftlichen Firma. Es gibt einen Gesellschafter, der als Komplementär fungiert. Dieser haftet persönlich und unbeschränkt. Der zweite Gesellschafter fungiert als Kommanditist und haftet mit der Einlage, die im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde.
Davon abgesehen gibt es sogenannte Kapitalgesellschaften. Die bekannteste Form davon ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH). Daneben gibt es noch die Aktiengesellschaft (kurz: AG).
Im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen wird die Genossenschaft basisdemokratisch geleitet. Das Vermögen der eingetragenen Genossenschaft (kurz: eG) entspricht dem Vermögen der einzelnen Mitglieder. Es gibt auch nicht eingetragene Genossenschaften. Juristisch eingetragene Rechtsformen dienen gewöhnlich der Gewinnerzielung und der Profiterzeugung. Eine Genossenschaft hat dagegen zum Ziel, die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Vorteilhaft ist somit neben der starken bestehenden Gemeinschaft, dass eine Zusammenarbeit ohne persönliche Haftung möglich ist. Dafür ist eine Genossenschaft weniger flexibel und bei vielen Mitgliedern entstehen lange und träge Entscheidungswege.
Neben den üblichen Rechtsformen existieren Mischformen, wie etwa die GmbH und Co. KG. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass Vorteile von zweien Rechtsformen, wie im oberen Beispiel die der GmbH und der KG, in einer Rechtsform gebündelt werden.
Das Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen gilt nicht ohne guten Grund als die meistgenutzte Rechtsform in der Landwirtschaft. Zu den Vorteilen gehört, dass es keine Gründungskosten gibt und auch kein formaler Gründungsakt vonnöten ist. Da der Landwirt im Falle dieser Rechtsform seinen eigenen Betrieb führt, hat er die volle Entscheidungsfreiheit über Investitionen, die er tätigen möchte oder neue Nebenerwerbsbetriebe, die er einführen möchte. Daneben hat er eine erleichterte Buchführung.
Der Einfachheit der Unternehmungsführung steht aber gegenüber, dass die Haftung unbeschränkt ist, das heißt, der Unternehmer haftet uneingeschränkt mit seinem Firmen- und Privatvermögen. Daneben können steuerliche Nachteile entstehen, da die steuerliche Veranlagung nach der Einkommensteuer berechnet wird.
Die GbR
Die einfachste Form der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR). Zur Gründung bedarf es mindestens zwei Personen, die denselben Zweck beziehungsweise dasselbe Ziel verfolgen. Es ist kein Mindestkapital zur Gründung notwendig. Alle Gründer haften persönlich und unbeschränkt.
Die GbR ist im Agrarbereich in Form einer Vater-Sohn-GbR typisch. So wird oft im Zuge beziehungsweise zur Vorbereitung auf eine Hofübergabe durchgeführt. Vater und Sohn schließen dabei einen Vertrag ab, in welchem Rechte und Pflichten der einzelnen Partner geregelt sind und führen anschließend bis zur eigentlichen Hofübergabe gemeinsam den landwirtschaftlichen Betrieb. In einer familiengeführten GbR kann es zu Konflikten zwischen den Entscheidern kommen- im Beispiel zwischen Vater und Sohn-, wenn Entscheidungsrechte im Vorhinein nicht klar im Vertrag geklärt wurden. Außerdem haften die Gesellschafter der GbR sowohl mit dem Privatvermögen als auch mit dem Betriebsvermögen. Die steuerliche Veranlagung erfolgt nach Einkommensteuer.
Die GmbH und die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
Während das Einzelunternehmen und die GbR typische Rechtsformen im landwirtschaftlichen Bereich sind, ist die GmbH in den letzten Jahren vermehrt am Wachsen und siedelt sich immer häufiger auch in der Landwirtschaft an. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften und ihr zentrales Merkmal ist, dass die Haftung stets auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das macht sie im Vergleich zum Einzelunternehmen wirtschaftlich stärker und wachstumsfähiger. Für die Gründung einer GmbH bedarf ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Es muss mindestens die Hälfte, somit 12.500 €, zur Gründung eingezahlt werden. Die Formalitäten zur Gründung sind im Gegensatz zum Einzelunternehmen höher. Es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden und eine Bekundung durch einen Notar ist zwingend erforderlich. Später erfordert die Führung einer GmbH eine Bilanzierungspflicht und jährlich ist ein Jahresabschluss aufzusetzen.
Eine Alternative zur GmbH bietet die UG (Unternehmergesellschaft), die später in eine GmbH überführt werden kann. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet und kann mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden. Die UG ist sehr wachstumsfähig und erleichtert durch den geringen Stammkapitalbedarf Existenzgründungen von Unternehmen. Ein erheblicher Nachteil ist jedoch, dass die Gewinnerzeugung anfangs begrenzt ist, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Daraus folgt, dass die UG bei unzureichendem Stammkapital schnell in Insolvenz geraten kann.
Vorteile einer Kapitalgesellschaft (GmbH)
Zu den Vorteilen einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform zählt, dass die Anteile der Mitglieder, auch Gesellschafter genannt, austauschbar und übertragbar sind. Die GmbH lässt sich auch mit nur einem Gesellschafter führen. Die Haftung ist dabei auf das Firmenvermögen und das Stammkapital begrenzt. Die steuerliche Betrachtung ist komplexer und ermöglicht eine steuerliche Optimierung.
Steuerliche Optimierung der GmbH
Betrachten wir die Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters einer GmbH. Bei ihm liegt die Höhe der Abgeltungssteuer bei 25%. Dazu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer. Optional wird außerdem die Kirchensteuer mit je 8-9 % je nach Bundesland verrechnet. Dazu kommt die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Somit liegt die effektive Steuerbelastung am Ende bei ca. 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Nehmen wir nun die Holding-GmbH als Beispiel. Bei ihr sind 95 % der Dividende steuerfrei und 5 % gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Das ergibt eine effektive Steuerbelastung von ca. 1,5–2 %. Diese Regel macht Holding-Strukturen steuerlich attraktiv.
Landwirtschaftliche Beratung mit der Claudius Wurth Agrarberatung
Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb ist keine einfache Aufgabe und sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Welche Unternehmensform letzten Endes am besten für Ihren Betrieb geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Wie viel Stammkapital können Sie in eine Unternehmensgründung investieren? Wie wollen Sie die Entscheidungswege zukünftig treffen? Diese und weitere konkrete Fragen beantworten wir Ihnen gerne bei einer betriebswirtschaftlichen Beratung.
Wir hoffen, Ihnen mit unserer Vorstellung und Auswahl der relevantesten Rechtsformen in der Landwirtschaft einen ersten Überblick über die Thematik gegeben zu haben. Lesen Sie auch in Zukunft Blogbeiträge von uns und bleiben Sie über alle landwirtschaftlichen Themen informiert !
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